SICHERHEIT.

TECHNIK. VERTRAUEN.

ROLIN GMBH

Ihr Partner für professionelle Sicherheitslösungen -

von der Installation bis zur Wartung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Rolin GmbH 

Stand: Juni 2026 – ausschließlich für Geschäftskunden (B2B)

 

  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Leistungen und Lieferungen der Rolin GmbH gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn die Rolin GmbH ihnen ausdrücklich zustimmt. Verbraucher im Sinne des BGB sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Geltung der AGB wird mit der Auftragserteilung oder spätestens mit Annahme der Leistung durch den Auftraggeber vereinbart.

 

  1. Leistungen

Die Rolin GmbH erbringt Installations-, Montage-, Konfigurations-, Wartungs-, Service- und Beratungsleistungen im Bereich der Sicherheits- und Netzwerktechnik. Dies umfasst insbesondere die Planung, Einrichtung und Inbetriebnahme technischer Anlagen sowie deren regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung. Sofern vereinbart, liefert die Rolin GmbH das hierfür notwendige Material und die Geräte. Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

 

  1. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Beauftragung durch den Kunden oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Das Einstellen von Informationen auf der Webseite stellt kein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar. Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Rolin GmbH, um wirksam zu werden.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise: Alle Preise verstehen sich – soweit nicht anders vereinbart – zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Fälligkeit: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist schriftlich festgelegt wurde. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Skontoabzüge sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.

Zahlungsart: Die Zahlung erfolgt auf das im Angebot bzw. in der Rechnung angegebene Konto der Rolin GmbH. Bei Zahlungsverzug behält sich die Rolin GmbH vor, Mahngebühren und weitere Verzugsschäden geltend zu machen (z.B. Inkassokosten).

 

  1. Termine und Fristen

Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Ansonsten sind alle Zeitangaben unverbindlich. Die Nichteinhaltung von Fristen durch den Auftraggeber (z.B. fehlende Mitwirkung oder verspätete Materialbereitstellung) führt zu entsprechender Verlängerung. Termin- und Fristangaben beruhen auf den zum Zeitpunkt der Vertragsschließung bekannten Umständen; unvorhergesehene Hindernisse (Lieferverzögerungen Dritter, Genehmigungen o. Ä.) berechtigen zur Anpassung.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere der Zugang zu den Arbeitsplätzen, Informationen, Baufreiheit und Sicherheitsvorkehrungen. Der Beginn unserer Leistungserbringung setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers voraus. Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht schuldhaft nicht nach oder gerät er in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten und Schäden vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen. In diesem Fall verlängern sich auch Fristen entsprechend.

 

  1. Ausführung und Abnahme

Die Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Vereinbarungen ausgeführt. Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber hat das Werk bzw. die Teilleistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel anzumelden. Kleinere, vertragsgemäße Abweichungen (geringfügige Mängel) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sofern keine förmliche Abnahme erfolgt, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie ohne erhebliche Mängelrüge innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung entgegennimmt oder die Frist verstreichen lässt. Nach Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist (siehe unten).

 

  1. Zusatzleistungen und Nachträge

Leistungen, die nicht ausdrücklich im ursprünglichen Auftrag enthalten waren (Mehr- oder Minderleistungen), werden – einschließlich etwaiger zusätzlicher Wege- und Fahrtkosten – gesondert berechnet. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Sofern sich durch Nachträge Mehraufwand ergibt, kann die Rolin GmbH hierfür zusätzliche Termine und Vergütungen ansetzen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Erfolgt im Rahmen des Auftrags die Lieferung von Waren oder Material durch die Rolin GmbH, behält diese das Eigentum daran bis zur vollständigen Bezahlung. Insbesondere gelieferte Bauteile und Geräte bleiben bis zur Begleichung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum (verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt). Veräußerungen oder Verarbeitungen durch den Auftraggeber bedürfen unserer Zustimmung und gehen nicht zu unseren Lasten, solange das Eigentumsvorbehalt besteht.

 

  1. Gewährleistung und Haftung

Für unsere Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsregeln (§§ 634 ff. BGB). Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Sonstige Ansprüche (z.B. auf Schadensersatz) setzen eine vorherige erfolglose Nachfristsetzung voraus, soweit gesetzlich erforderlich. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (in der Regel 12 Monate ab Abnahme).

Unabhängig hiervon haftet die Rolin GmbH unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Für sonstige Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet die Rolin GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und dann beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung (z. B. für entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

 

  1. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Rolin GmbH. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Unternehmensdaten

Firma: Rolin GmbH

Adresse: Kleestädter Str. 5, 64850 Schaafheim

Geschäftsführer: Niklas Björn Rößner

Telefon: +49 151 70597646

E-Mail: info@rolin-gmbh.de

Webseite: www.rolin-gmbh.de

Registergericht: Amtsgericht Darmstadt (HRB 109267)